Umwelt Compliance
Altgeräteentsorgung
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Nach den Vorschriften haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht.
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Registrierungen
- EAR-Registrierung: DE 20 30 83 39
- Lucid-Registrierung: DE 23 27 15 39 94 00 1
- Registrierung bei CITEO für Verpackungen
ADEME personifizierte ID FR208760_01EIJE – - Registrierung bei Ecosystem für WEEE
ADEME personifizierte ID FR030634_05W0NH – - WEEE-Reg.-Nr. DE 49730770 (Mela)
Auszug aus Code of Conduct
Die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die ihre jeweiligen Betriebe betreffen, und handelt an allen Standorten umweltbewusst.